Fotos in Zeiten der DSGVO

Don’t panic.

In diesem Blog ist es in letzter Zeit ruhig gewesen. Das hat einen Grund: Statt irgendetwas zu posten, habe ich die Zeit (notgedrungen) dazu genutzt, den Blog der ab dem 25. Mai geltenden neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzupassen. Einige offensichtliche Neuerungen sind erkennbar. im Hintergrund ist aber auch einiges passiert. Das Entscheidende: Ich schließe den Blog nicht und mache weiter wie bisher.

In den Kreisen, in denen ich online-mäßig häufig verkehre, sind viele Leute, die auf Veranstaltungen (Cons) fotografieren und die Bilder in ihrem Blog oder auf der Facebook-Seite ins Netz stellen, mich eingeschlossen. Unter ihnen herrscht wegen der DSGVO zum Teil große Verunsicherung. Die Frage, die sie umtreibt: Darf ich das überhaupt noch und muss ich nicht jeden, den ich fotografieren will, um Erlaubnis fragen, auch wenn er nur zufällig durchs Bild läuft? Die Angst geht um wegen hoher Bußgelder und der vermeintlich großen Abmahngefahr.

Lauter personenbezogene Daten

Tatsächlich ist das Fotografieren im Sinne der DSGVO eine Erhebung personenbezogener Daten, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fotografierten erlaubt ist. Denn eine Digitalkamera speichert mit dem Foto auch das Datum der Aufnahme, via GPS den Ort und so weiter. Selbst die Art der Veranstaltung ist ein sensibles Merkmal, denn sie verrät etwas über kulturelle Präferenzen einer Person.

Bisher musste man sich nur die Zustimmung für die Veröffentlichung holen, was man in der Regel vor dem Fotografieren tat. Bei einzelnen Personen oder Gruppen, die man direkt ansprechen kann, wird sich da kaum etwas ändern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand mit den Worten „Ich möchte eine Datenerhebung im Sinne der DSGVO machen. Sind Sie damit einverstanden?“ eine Kamera auf jemanden richtet, oder das einem ein empörtes „Datenschutzgrundverordnung“ entgegenschallt, wenn man die Kamera ans Auge hebt.

Das Problem sind die großen  Gruppen oder Leute, die einem zufällig ins Bild geraten.

Ich bin kein Jurist, aber ich halte die Abmahngefahr in dieser Sache für sehr gering. Selbst wenn der Abmahnanwalt beim Fotografieren direkt neben einem steht, kann der fiese Jurist nicht wissen, ob die DSGVO überhaupt greift, und auskunftspflichtig ist man ihm gegenüber nicht (Datenschutz!). Für reine Privataufnahmen gilt die DSGVO ohnehin nicht, und für Vertreter der institutionalisierten Medien (Zeitung, Fernsehen) oder bei sogenanntem berechtigten Interesse sind Ausnahmen vorgesehen.

Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht

Ein berechtigtes Interesse ist die Wahrnehmung der Kunst- und Pressefreiheit, worunter auch das Bloggen fällt. Diese ist ein Grundrecht, festgeschrieben in Artikel 5 des Grundgesetzes. »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten… Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei«, heißt es dort. Dieses Grundrecht kann durch die Datenschutzgrundverordnung nicht außer Kraft gesetzt, sondern nur eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen gibt es bereits haufenweise. Zum Beispiel den Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs (Beleidigung), §130 StGB (Volksverhetzung) oder das Recht am eigenen Bild (Kunsturheberrechtsgesetz).

Vielfach wird von Leuten im Netz kritisiert, dass der Gesetzgeber in Deutschland nicht von der Möglichkeit der DSGVO gebraucht gemacht hat, mögliche Ausnahmeregelungen festzuschreiben bzw. »schwammige« Bestimmungen zu konkretisieren. Es wäre zum Beispiel, soweit ich das verstanden habe, möglich, für das Fotografieren (Datenerhebung) ähnliche Regeln festzulegen wie für das Veröffentlichen von Fotos, so dass man etwa die Zuschauer bei einem Fußballspiel, weil sie nur „Beiwerk“ sind, nicht um Erlaubnis bitten muss.

Hierbei setzt der Gesetzgeber jedoch offenbar auf die normative Kraft des Faktischen, das heißt auf Gerichtsurteile. Aber ist das so verkehrt? Bei dem Murks, den die Regierung schon in Gesetze gegossen hat (Stichwort: Netzwerkdurchsetzungsgesetz), ist es vielleicht ganz gut, dass sie die Finger davon lässt. Die DSGVO gibt den Gerichten Spielraum, den sie bei eindeutigen gesetzlichen Festlegungen nicht hätte. Erfahrungsgemäß wird die Presse- und Kunstfreiheit im Gerichtssaal sehr großzügig ausgelegt.

Wie die Praxis aussieht, bleibt abzuwarten. Hier gilt vor allem ein Rat aus The Hitchhiker’s Guide to the Galaxy von Douglas Adams: Don’t panic!

Dazu hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte eine »Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus« (PDF-Datei) verfasst.

Datenschutz ist nicht neu

Zweifellos ist die DSGVO eine Verschärfung und kann viel Arbeit machen. Aber wer jetzt darüber jammert, muss sich fragen lassen, wie er/sie bisher mit personenbezogenen Daten anderer Leute umgegangen ist. Denn gesetzlich geregelten Datenschutz gibt es schon lange; viele haben sich bloß einfach nicht darum gekümmert.

Die Abmahngefahr, um noch kurz darauf zurückzukommen, besteht sicherlich bei formalen Verstößen gegen die DSGVO, wenn etwa eine Datenschutzerklärung fehlt oder unzureichend ist. Aber auch dann flattert wohl nicht gleich eine Abmahnung ins Haus. Es gibt noch immer Homepages ohne Impressum, obwohl das schon lange vorgeschrieben ist. Die Betreiber sind offenbar  auch nicht abgemahnt worden.

Es ist selbstverständlich erforderlich, den eigenen Blog oder die eigene Homepage DSGVO-konform zu machen, im eigenen Interesse und im Interesse der Leute, die die Seite besuchen. Ein Impressum und eine ordentliche Datenschutzerklärung (ich habe dafür den kostenlosen Generator von Dr. Schwenke genutzt, https://datenschutz-generator.de/) sind das Mindeste. Das ist wie beim Autofahren: Wer ohne Verbandskasten oder Warndreieck unterwegs ist, muss damit rechnen, bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten zu werden. Also packt man sie in den Kofferraum, auch wenn kein Aas danach fragt.

Weitere Belehrungen spare ich mir.  Darüber gibt es im Internet mehr als genug Seiten. Wie immer hat man das Problem, genau das Richtige zu finden.

Dreizehn ist keine Unglückszahl

Die Nummer 13 sollte für mich keine Unglückszahl sein. In der jetzt bei Amazon als E-Book veröffentlichten Anthologie »Gegen unendlich 13« ist eine Kurzgeschichte von mir erschienen, »Kurze Unterbrechung«. Der eine oder andere wird sie kennen, denn sie steht in meiner selbst verlegten Storysammlung »Zeit für die Schicht« von 2016.

Das sollte aber niemanden daran hindern, »GU 13« zu erwerben und zu lesen. Denn es gibt noch zehn andere Storys. Einige Autoren sind mir dem Namen nach bekannt, von anderen habe ich nicht nie gehört oder gar gelesen. Das werde ich jetzt nachholen. Print wird übrigens nachgeliefert.

Von den elf Autoren ist Gert Prokop der bekannteste. Prokop (1932-1994) war einer der profiliertesten SF-Schriftsteller der DDR und vor allem bekannt für seine Storys um den Detektiv Timothy Truckle (meine Rezension). Eine dieser Geschichten, »Null minus unendlich«, steht in »GU 13«. Über eine solche Gesellschaft kann man sich als Hobbyschriftsteller nur freuen. Mit der Prokop-Story und dem letzten Beitrag der Antho, »Verbrechen im 21. Jahrhundert. Die SF-Kriminalstorys von Gert Prokop« von Armin Möhle, erweisen die Herausgeber Michael Awe, Andreas Fieberg und Joachim Pack wieder einem älteren deutschen SF-Schriftsteller die Ehre. Ich selbst bin durch »GU 11« das Werk von Carl Grunert (1865-1918) aufmerksam geworden.

Der Waschzettel

Die Herausgeber schreiben:

Die phantastische Literatur erreicht Orte, von denen manch einer nicht wusste, dass es sie überhaupt gibt. Diese Erkenntnis wollen wir hiermit erneut auf die Probe stellen, und zwar mit einer gesunden Mischung aus forscher Phantastik und gediegener Science Fiction. Begleiten Sie uns auf einen weiteren Ausflug »gegen unendlich« und lassen Sie sich von unseren Autoren über Grenzen entführen, hinter denen alles möglich scheint. – Das Titelbild stammt von Michael Hutter.

DIE STORYS
Michael J. Awe: »Der Seltsamkeitsladen«
Andreas Fieberg: »5-Minuten-Schicksal«
Fernando Sorrentino: »Schuld hat Dr. Moreau«
Joachim Pack: »Lift!«
Uwe Durst: »Frau Griese«
Norbert Fiks: »Kurze Unterbrechung«
Amya Northcote: »Brikett Bottom«
Ute Dietrich: »Das Eis«
Michael Hutter: »Melchior Grün und das Sternentier«
Ellen Norten: »Der magische Schleier«
Gert Prokop: »Null minus unendlich«
Armin Möhle: »Verbrechen im 21. Jahrhundert. Die SF-Kriminalstorys von Gert Prokop«

AUS DEM INHALT
Ein obskurer Laden, in dem nichts gekauft werden kann / Instant Karma auf Causa Prime / Ein nicht ganz menschlicher Schwiegervater in spe / Unterwegs per Anhalter auf Vingart / Eine Wohnung, die sich gegen eine alte Dame wendet / Nebenwirkung eines Cyberanschlags / Verschwinden im Tal des Todes / Eisige Postapokalypse / Intergalaktische Brut / Raffinesse einer Bauchtänzerin / Überbevölkerung und ihre vermeintliche Lösung / Armin Möhle über die SF-Krimis von G. Prokop

Link zu Amazon

Rücksturz in eine »Lockende Zukunft«

Aus den Tiefen des Online-Antiquariats ist ein besonderes Buch in meinem Briefkasten gelandet: die erste Anthologie mit deutschen Science-Fiction-Kurzgeschichten überhaupt. Sie erschien 1957, also vor 61 Jahren, unter dem Titel »Lockende Zukunft. Eine utopische Anthologie« und versammelte 35 Geschichte deutscher SF-Schriftsteller. Ich bin gespannt, welche Perlen sich darin verstecken.

Hier ist das Inhaltsverzeichnis:

Wolfgang Jeschke: Der Türmer | Wlli Voltz: Mechanical Brain | Henry Bings: Begegnung | K. H. Scheer: Sie erkannten es nicht | Bernd Müller: Kommst Du? | Jorge Z. Lancha: Stützpunkt Mais | Bernd Müller: Sie kamen zum dritten Mal | Heinz Pradel: Die letzte Hoffnung | Lawson Marchfield: Der Warner | Peter Martin: Der Versuch | Jay Grams: Geheimnisvolle fremde Welt | Willi Voltz: Die andere Welt | Clark Darlton: Das Ende der Furcht | Heinz-Dieter Reiss: Die Ursache | Ernst W. Hulsch: Die entscheidende Sekunde | Thea Grade: Das Experiment | Henry Bings: Tod im Licht | Willi Voltz: Der Tod bringt den Beweis | Jürgen Duensing: Ruf der Vergangenheit | Willi Volts: Theorie und Praxis | Anna-Maria Best: Das Erbe der Götter | Rainer Eisfeld: Die Hölle auf Erden | Willi Voltz: Ein Stück Ewigkeit | Victor Jewers: Impulse | Ernst H. Richter: Die Rückkehr | Jay Grams: Die Welt im Atom | Willi Voltz: Der zehnte Planet | Manfred Caspar: Dramatische Signale | Willi Voltz: Keine Robot’s mehr für Venus | K. H. Biege: Phänomen um Mitternacht | Rolf Ulzheimer: Die Zeitmaschine | Willi Voltz: Der Schläfer | Norbert Nowak: Das ewige Leben | Gord W. Zetzmann: Die Chance war Null | Willi Voltz: Tödliche Gedanken

Den Auftakt macht Wolfgang Jeschke, später langjähriger SF-Herausgeber beim Heyne-Verlag. Die beiden Väter der PERRY-RHODAN-Serie, K.-H. Scheer und Clark Darlton, sind mit je einer Geschichte vertreten, der erst 19 Jahre alte Willi Voltz, beider Nachfolger als PR-Chefautor, gleich achtmal; fleißig, fleißig. Ernst H. Richter, Henry Bings und Rainer Eisfeld sind Namen, die im Zusamenhang mit der Geburt der deutschen SF und den Anfängen des Fandoms immer wieder auftauchen. Der Rest? Die Namen sagen allenfalls Experten etwas, viele waren als SF-Schriftsteller offenbar nur »Eintagsfliegen«.

Herausgeber war Henry Bings alias Heinz Bingenheimer, der Gründer der SF-Buchhandlung Transgalaxis, die inzwischen auch schon mehr als 60 Jahre auf dem Buckel hat. Erschienen ist das Werk im Bewin-Verlag Menden, einem der führenden Leihbuch-Verlage jener Zeit in Deutschland. Deshalb wundert es nicht, dass im Buch ein Stempel den »Praktischen Bücherverleih I. Walden« aus Duisburg-Meiderich als (ehemaligen) Eigentümer ausweist. »Geadelt« wurde das Buch durch das Clubsiegel des Science-Fiction-Clubs Deutschland, zu dessen Gründungsmitgliedern Bingenheimer gehörte.

Die Illustration zum Story „Die Ursache“ Heinz-Dieter Reiss.

Das Cover ist von Alfred Dudda, Schwerte, einem damals viel beschäftigen Titelbildzeichner. Jan Groenmeyer aus Iserlohn hat zu jeder Geschichte eine Illustration beigesteuert. Ich kann mir vorstellen, dass das Buch bei den Lesern gut angekommen ist.

Mal sehen, wie die vergangenen 60 Jahre den Geschichten bekommen sind.