Nominiert für den Deutschen Science-Fiction-Preis

Ich bin echt platt: Meine Kurzgeschichte  »Das letzte Mammut«, erschienen in der Anthologie  »Meuterei auf Titan« (Verlag moderne Phantastik), ist für den Deutschen Science-Fiction-Preis 2018 nominiert worden. Der Hammer.

Ich fühle mich geehrt, in eine Reihe mit so illustren Autorenkollegen zu stehen wie Galax Giordano alias Galax Acheronian, Tobias Habenicht, Uwe Hermann, Nikolaj Kohler, Thorsten Küper, Olaf Lahayne, Frank Lauenroth und Tom Turtschi (Kurzgeschichte) sowie Dirk van den Boom , Andreas Brandhorst, Bernd Robker aias Robert Corvus, Jutta Ehmke, Marc-Uwe Kling, Jens Lubbadeh, Michael Marrak und Matthias Oden (Roman) gestellt worden zu sein. Ihnen allen sage ich: Herzlichen Glückwunsch.

Besonders freut mich, dass Uwe Hermann mit seiner Story  »Das Internet der Dinge« nach dem Kurd-Laßwitz-Preis (KLP) nun auch für den Deutschen Science-Fiction-Preis (DSFP) nominiert wurde, nicht nur, weil es eine gute Geschichte und Uwe ein echt netter Kerl ist, sondern weil ich einen nicht unerheblichen Anteil daran hatte, dass überhaupt deutsche SF im Magazin Spektrum der Wissenschaft erscheint. Ein Preis wäre eine tolle Bestätigung dafür, dass die Spektrum-Leute das Richtige gemacht haben. Deshalb drücke ich Uwe beide Daumen, dass er (mindestens) den Laßwitz-Preis gewinnt.

Nominierte lesen in Leer

Da auch Andreas Brandhorst mit seinem Roman »Das Erwachen« unter den Nominierten beider Preise ist, steigt die Wahrscheinlichkeit weiter, dass auf meiner SF-Veranstaltung »Hinterm Mond« am 6.Oktober in Leer ein frisch gekürter Preisträger zugegen sein wird. Denn beide Preise werden zwei Wochen vorher beim Elstercon in Leipzig verliehen. Beim KLP steht noch ein weiterer meiner Gäste auf der Nominiertenliste, Uwe Post. Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn nicht einer von ihnen ausgewählt wird.

Man fragt sich ja selbst (und wird von anderen gefragt), welche Chancen man hat. Außer meiner sind acht andere Geschichten nominiert, darunter drei aus derselben Anthologie. Am Ende ist das Abschneiden zweitrangig, denn schon die Nominierung ist Auszeichnung genug. Die in solchen Fällen gern benutze Floskel  »mehr als erträumt« wäre fehl am Platz, denn ich habe nicht einen Gedanken darauf verschwendet, in diese Lage zu kommen. Es war schließlich meine erste richtige Veröffentlichung mit einem Vertrag und so.

Das letzte Mammut starb vermutlich vor 5600 Jahren auf einer einsamen Insel mitten im Nordpazifik, St Paul’s Island.


Das Buch aus dem Verlag für moderne Phantastik gibt es in jeder guten Buchhandlung und als E-Book bei Amazon (ISBN 9783981875201).

Infos zu »Hinterm Mond 2018« gibt es hier.

Link zum Elstercon

Link zum Deutschen Science-Fiction-Preis

 

Unterwegs im Hammrich

Im Holter Hammrich

Heute haben wir eine Fahrrad- und Birdspotting-Tour durch das Overledinger Land und den Holter Hammrich gemacht. Das Overledinger Land ist die Gegend im Süden Ostfrieslands, und als Hammrich werden die Niederungsgebiete an den Flüssen bezeichnet, meistens eine weite, mit wenigen Bäumen bestandene Landschaft, die nur am Rande bewohnt ist.

Unsere Birdspotting-Quote (mit bloßem Auge): ein Paar Schwäne, ein Falke, ein, zwei Feldlerchen, eine Rohrammer, Bachstelzen (hierzulande als Ackermanntje bekannt), zwei Kiebitze, eine Uferschnepfe, ein Graureiher, Austernfischer, Schwalben, jede Menge Möwen und Krähen.

Gefahren sind wir bei strahlend blauem Himmel und sommerlichen 28 Grad gut 30 Kilometer, mit einer Pause in Holte (Erfrischung im Holter Wienkeller).

Fotos in Zeiten der DSGVO

Don’t panic.

In diesem Blog ist es in letzter Zeit ruhig gewesen. Das hat einen Grund: Statt irgendetwas zu posten, habe ich die Zeit (notgedrungen) dazu genutzt, den Blog der ab dem 25. Mai geltenden neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzupassen. Einige offensichtliche Neuerungen sind erkennbar. im Hintergrund ist aber auch einiges passiert. Das Entscheidende: Ich schließe den Blog nicht und mache weiter wie bisher.

In den Kreisen, in denen ich online-mäßig häufig verkehre, sind viele Leute, die auf Veranstaltungen (Cons) fotografieren und die Bilder in ihrem Blog oder auf der Facebook-Seite ins Netz stellen, mich eingeschlossen. Unter ihnen herrscht wegen der DSGVO zum Teil große Verunsicherung. Die Frage, die sie umtreibt: Darf ich das überhaupt noch und muss ich nicht jeden, den ich fotografieren will, um Erlaubnis fragen, auch wenn er nur zufällig durchs Bild läuft? Die Angst geht um wegen hoher Bußgelder und der vermeintlich großen Abmahngefahr.

Lauter personenbezogene Daten

Tatsächlich ist das Fotografieren im Sinne der DSGVO eine Erhebung personenbezogener Daten, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fotografierten erlaubt ist. Denn eine Digitalkamera speichert mit dem Foto auch das Datum der Aufnahme, via GPS den Ort und so weiter. Selbst die Art der Veranstaltung ist ein sensibles Merkmal, denn sie verrät etwas über kulturelle Präferenzen einer Person.

Bisher musste man sich nur die Zustimmung für die Veröffentlichung holen, was man in der Regel vor dem Fotografieren tat. Bei einzelnen Personen oder Gruppen, die man direkt ansprechen kann, wird sich da kaum etwas ändern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand mit den Worten „Ich möchte eine Datenerhebung im Sinne der DSGVO machen. Sind Sie damit einverstanden?“ eine Kamera auf jemanden richtet, oder das einem ein empörtes „Datenschutzgrundverordnung“ entgegenschallt, wenn man die Kamera ans Auge hebt.

Das Problem sind die großen  Gruppen oder Leute, die einem zufällig ins Bild geraten.

Ich bin kein Jurist, aber ich halte die Abmahngefahr in dieser Sache für sehr gering. Selbst wenn der Abmahnanwalt beim Fotografieren direkt neben einem steht, kann der fiese Jurist nicht wissen, ob die DSGVO überhaupt greift, und auskunftspflichtig ist man ihm gegenüber nicht (Datenschutz!). Für reine Privataufnahmen gilt die DSGVO ohnehin nicht, und für Vertreter der institutionalisierten Medien (Zeitung, Fernsehen) oder bei sogenanntem berechtigten Interesse sind Ausnahmen vorgesehen.

Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht

Ein berechtigtes Interesse ist die Wahrnehmung der Kunst- und Pressefreiheit, worunter auch das Bloggen fällt. Diese ist ein Grundrecht, festgeschrieben in Artikel 5 des Grundgesetzes. »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten… Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei«, heißt es dort. Dieses Grundrecht kann durch die Datenschutzgrundverordnung nicht außer Kraft gesetzt, sondern nur eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen gibt es bereits haufenweise. Zum Beispiel den Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs (Beleidigung), §130 StGB (Volksverhetzung) oder das Recht am eigenen Bild (Kunsturheberrechtsgesetz).

Vielfach wird von Leuten im Netz kritisiert, dass der Gesetzgeber in Deutschland nicht von der Möglichkeit der DSGVO gebraucht gemacht hat, mögliche Ausnahmeregelungen festzuschreiben bzw. »schwammige« Bestimmungen zu konkretisieren. Es wäre zum Beispiel, soweit ich das verstanden habe, möglich, für das Fotografieren (Datenerhebung) ähnliche Regeln festzulegen wie für das Veröffentlichen von Fotos, so dass man etwa die Zuschauer bei einem Fußballspiel, weil sie nur „Beiwerk“ sind, nicht um Erlaubnis bitten muss.

Hierbei setzt der Gesetzgeber jedoch offenbar auf die normative Kraft des Faktischen, das heißt auf Gerichtsurteile. Aber ist das so verkehrt? Bei dem Murks, den die Regierung schon in Gesetze gegossen hat (Stichwort: Netzwerkdurchsetzungsgesetz), ist es vielleicht ganz gut, dass sie die Finger davon lässt. Die DSGVO gibt den Gerichten Spielraum, den sie bei eindeutigen gesetzlichen Festlegungen nicht hätte. Erfahrungsgemäß wird die Presse- und Kunstfreiheit im Gerichtssaal sehr großzügig ausgelegt.

Wie die Praxis aussieht, bleibt abzuwarten. Hier gilt vor allem ein Rat aus The Hitchhiker’s Guide to the Galaxy von Douglas Adams: Don’t panic!

Dazu hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte eine »Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus« (PDF-Datei) verfasst.

Datenschutz ist nicht neu

Zweifellos ist die DSGVO eine Verschärfung und kann viel Arbeit machen. Aber wer jetzt darüber jammert, muss sich fragen lassen, wie er/sie bisher mit personenbezogenen Daten anderer Leute umgegangen ist. Denn gesetzlich geregelten Datenschutz gibt es schon lange; viele haben sich bloß einfach nicht darum gekümmert.

Die Abmahngefahr, um noch kurz darauf zurückzukommen, besteht sicherlich bei formalen Verstößen gegen die DSGVO, wenn etwa eine Datenschutzerklärung fehlt oder unzureichend ist. Aber auch dann flattert wohl nicht gleich eine Abmahnung ins Haus. Es gibt noch immer Homepages ohne Impressum, obwohl das schon lange vorgeschrieben ist. Die Betreiber sind offenbar  auch nicht abgemahnt worden.

Es ist selbstverständlich erforderlich, den eigenen Blog oder die eigene Homepage DSGVO-konform zu machen, im eigenen Interesse und im Interesse der Leute, die die Seite besuchen. Ein Impressum und eine ordentliche Datenschutzerklärung (ich habe dafür den kostenlosen Generator von Dr. Schwenke genutzt, https://datenschutz-generator.de/) sind das Mindeste. Das ist wie beim Autofahren: Wer ohne Verbandskasten oder Warndreieck unterwegs ist, muss damit rechnen, bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten zu werden. Also packt man sie in den Kofferraum, auch wenn kein Aas danach fragt.

Weitere Belehrungen spare ich mir.  Darüber gibt es im Internet mehr als genug Seiten. Wie immer hat man das Problem, genau das Richtige zu finden.